Was im Preis steckt
Das Komplettpaket kostet 95 Euro je Hektar, ab zehn Hektar 89 Euro, jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer. Enthalten sind die Nützlinge, rund 100 Kugeln mit etwa 220.000 Schlupfwespen je Hektar, beide Ausbringungstermine und der Ausbringungsnachweis für den Förderantrag. Nicht enthalten ist die Befallskontrolle im Vorjahr, die aber ohnehin meist nebenbei läuft.
Ausgebracht wird aus der Luft in Kugeln, die auf dem Bestand liegen bleiben und aus denen die Wespen über mehrere Wochen schlüpfen. Die Drohne fliegt den Schlag in Bahnen ab und setzt die Kugeln nach Raster. Für den Landwirt entfällt damit die Überfahrt, und der Bestand bleibt unbeschädigt.
Der Termin richtet sich nach dem Monitoring, nicht nach dem Kalender. Geflogen wird zum Flugbeginn des Maiszünslers und ein zweites Mal zwölf bis vierzehn Tage später.
Beauftragung und Abrechnung laufen über den Maschinen- und Betriebshilfsring Schwäbisch Hall, der auch die Technik stellt. Die Rechnung kommt also vom Ring, die Anfrage können Sie trotzdem direkt bei uns stellen.
Was es Ihren Betrieb kostet
Drei Rechenbeispiele, jeweils netto und mit dem FAKT-Zuschuss von 60 Euro je Hektar. Sechs Hektar: 570 Euro, abzüglich 360 Euro Zuschuss bleiben 210 Euro, also 35 Euro je Hektar. Zwölf Hektar: 1.068 Euro, abzüglich 720 Euro bleiben 348 Euro, also 29 Euro je Hektar. Dreißig Hektar: 2.670 Euro, abzüglich 1.800 Euro bleiben 870 Euro.
Wer knapp unter zehn Hektar liegt, sollte nachrechnen. Neun Hektar kosten 855 Euro, nach Zuschuss bleiben 315 Euro. Zehn Hektar kosten 890 Euro, nach Zuschuss bleiben 290 Euro. Der zehnte Hektar macht die Rechnung also nicht teurer, sondern die Eigenbeteiligung kleiner.
Wichtig für die Liquidität: Der Zuschuss wird nicht von der Rechnung abgezogen. Sie zahlen die Rechnung des Rings, die Prämie beantragen Sie selbst über den Gemeinsamen Antrag, nicht bei uns und nicht beim Ring.
Diese Zahlen sind Stand September 2026. FAKT-Fördersätze werden mit der Förderperiode angepasst; vor dem Antrag lohnt der Blick in die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschrift.
Warum die Anmeldung in den Herbst gehört
Der Maiszünsler fliegt in Baden-Württemberg im Juni. Die Trichogramma müssen ausgebracht sein, wenn die ersten Eigelege liegen, also im Fenster Mitte Juni bis Anfang Juli. Das Fenster ist wenige Wochen breit und verschiebt sich mit der Witterung.
Was in dieses Fenster hineinmuss, ist nicht nur der Flug. Die Nützlinge werden nach Bedarf produziert und haben eine begrenzte Haltbarkeit, die Kapazitäten sind im Juni bei allen Anbietern knapp, und die FAKT-Beantragung läuft über den Gemeinsamen Antrag im Frühjahr. Wer die Kette rückwärts rechnet, landet im Herbst des Vorjahres.
Praktisch heißt das: Flächen und Sorten stehen nach der Ernte fest, die Zünslerbelastung des laufenden Jahres ist bekannt, und beides zusammen ist die Grundlage für die Entscheidung. Eine Verpflichtung über mehrere Jahre entscheidet man ohnehin besser am Küchentisch im Januar als am Feldrand im Mai.
Die drei Bedingungen, an denen der Zuschuss hängt
Gefördert wird die Ausbringung in Baden-Württemberg über die FAKT-Maßnahme E4 „Ausbringung von Trichogramma bei Mais“. Die Broschüre des Landes nennt drei Auflagen. Erstens die zweimalige Ausbringung: Ein einzelner Termin reicht für die Förderung nicht.
Zweitens der Verzicht auf chemisch-synthetische Insektizide gegen den Maiszünsler auf den beantragten Flächen. Wer Trichogramma fördern lässt, kann im Juli also nicht mit einer Spritzung nachlegen. Ausgenommen sind abgegrenzte Regionen in Südbaden, nämlich die Landkreise Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
Drittens der Nachweis über Kaufbelege für die Trichogramma. Kaufbeleg und Ausbringungsnachweis für beide Termine gehören zum Paket.
Ein Punkt, der gern übersehen wird: Die Broschüre nennt für die Maßnahme einen mehrjährigen Verpflichtungszeitraum. Wer einsteigt, plant also nicht nur 2027. Die genaue Dauer und die Regeln für spätere Flächenänderungen stehen im Merkblatt des jeweiligen Antragsjahres, und genau dort lohnt der Blick vor dem Antrag.
Der Ablauf in fünf Schritten
Erstens die Anfrage, am besten im Herbst oder Winter: welche Schläge, wie viel Hektar, wo. Das Formular unten ist dafür schon auf Trichogramma eingestellt.
Zweitens die Beauftragung über den Maschinenring Schwäbisch Hall. Dort werden die Flächen gebündelt, damit an einem Termin möglichst viele Schläge nacheinander beflogen werden.
Drittens der Förderantrag, falls Sie den Zuschuss wollen. Er läuft über den Gemeinsamen Antrag in FIONA; für 2026 lag die Frist am 15. Mai. Das erledigen Sie selbst, weil nur der Betrieb den Antrag stellen kann.
Viertens die beiden Ausbringungen im Fenster Mitte Juni bis Anfang Juli, festgemacht am Flugbeginn. Fünftens die Unterlagen: Kaufbeleg der Nützlinge und Ausbringungsnachweis für beide Termine, so wie die Förderstelle sie verlangt.
Was wir für ein Angebot brauchen
Den Betrieb und eine Telefonnummer, unter der Sie am Termintag erreichbar sind. Die Schläge mit ungefährer Größe, dafür reicht eine Schlagliste oder eine Flurkarte mit Markierung. Die Lage, also Gemarkung oder nächster Ort, damit sich Anfahrt und Termine mit anderen Flächen bündeln lassen.
Dazu zwei Angaben, die das Angebot genauer machen: ob Sie FAKT beantragen wollen, weil dann zwei Termine und der Insektizidverzicht feststehen. Und, wenn bekannt, wie stark der Befall in diesem Jahr war. Ein Blick auf die Bohrlöcher im Stängel nach der Ernte reicht als Einschätzung.
Wer diese Angaben im Herbst beisammen hat, braucht im Juni nur noch einen Anruf. Wer sie im Juni erst sucht, konkurriert um die letzten freien Termine.
Was Sie realistisch erwarten dürfen
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft nennt für zwei Ausbringungen im Mittel 55 Prozent Wirkungsgrad, mit einer Spanne von 35 bis 81 Prozent. Das ist weniger als eine gut getroffene chemische Behandlung, aber das Verfahren hat drei Vorteile, die sich nicht aufrechnen lassen: Es wirkt selektiv nur gegen den Zünsler, es hat keine Wartezeit, und es funktioniert auch dann, wenn der Bestand für die Spritze längst zu hoch ist.
Wo ein Betrieb in dieser Spanne landet, entscheidet vor allem der Termin. Zwei Wochen zu früh, und die Wespen sind geschlüpft, bevor Eigelege da sind. Zwei Wochen zu spät, und die Larven haben sich schon eingebohrt. Deshalb legt das Monitoring den Termin fest, nicht der Kalender.
Den zweiten Hebel haben Sie selbst in der Hand: Die Stoppel nach der Ernte gründlich zerkleinern und sauber einarbeiten. Trichogramma fängt die Eier einer Generation ab, die Stoppelbearbeitung verkleinert die nächste. Beides zusammen ist das Verfahren, das sich über die Jahre rechnet.
Häufige Fragen
Was kostet Trichogramma je Hektar?
Das Komplettpaket mit Nützlingen, zwei Ausbringungen und Nachweis kostet 95 Euro je Hektar, ab zehn Hektar 89 Euro, jeweils netto. Nach dem FAKT-Zuschuss von 60 Euro je Hektar bleiben 29 bis 35 Euro je Hektar.
Wann genau wird ausgebracht?
Im Fenster Mitte Juni bis Anfang Juli, festgemacht am Zünslerflug. Der genaue Termin steht erst wenige Tage vorher fest und richtet sich nach der Witterung und den Meldungen der Beratung. Vorgemerkt wird deshalb ein Zeitraum, kein Datum.
Wird der FAKT-Zuschuss von der Rechnung abgezogen?
Nein. Die Rechnung kommt vollständig vom Maschinenring Schwäbisch Hall. Die Prämie beantragt der Betrieb selbst über den Gemeinsamen Antrag in FIONA.
Darf ich auf geförderten Flächen zusätzlich ein Insektizid einsetzen?
Nein. Die FAKT-Maßnahme E4 verlangt den Verzicht auf chemisch-synthetische Insektizide gegen den Maiszünsler auf den beantragten Flächen. Ausgenommen sind abgegrenzte Regionen in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
Wie lange bindet mich die Förderung?
Die FAKT-II-Broschüre des Landes nennt für die Maßnahme einen mehrjährigen Verpflichtungszeitraum. Die genaue Dauer und die Regeln für Flächenänderungen stehen im Merkblatt des Antragsjahres.
Wie hoch ist der Wirkungsgrad?
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft nennt im Mittel 55 Prozent, mit einer Spanne von 35 bis 81 Prozent. Der Wert hängt stark am Ausbringtermin: Ein um zwei Wochen verfehltes Fenster kostet mehr Wirkung als jede Frage der Aufwandmenge.
Quellen und Rechtsstand
Stand dieses Beitrags: 30. September 2026. Rechtsangaben ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: FAKT II, Maßnahme E4 „Ausbringung von Trichogramma bei Mais“
- FAKT: Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, Land Baden-Württemberg
- Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Maiszünsler
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Maiszünslerbekämpfung, Wirkungsgrade der Verfahren
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